Sportbootkurse

Der Sportbootführerschein für See und Binnen ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnen) - und Seeschifffahrtsstraßen (See).


SBF See

Ausbildung Theorie (450,00€)
Theorie See incl. Unterlagen
Navigationsaufgaben
Knotenkunde

MoBo Praxis (60,00€/Std.)
2 - 4 Motorbootstunden

SBF See & Binnen

Ausbildung Theorie (650,00€)
Theorie See & Binnen incl. Unterlagen
Navigationsaufgaben
Knotenkunde

MoBo Praxis (60,00€/Std.)
2 - 4 Motorbootstunden

SBF Binnen

Ausbildung Theorie (250,00€)
Theorie Binnen incl. Unterlagen
Segeln & Antriebsmaschine
Knotenkunde
 

MoBo Praxis - optional (60,00€/Std.)
2 - 4 Motorbootstunden

Ausbildung Segel Praxis (250,00€)
Segelstunden bis Prüfung

Welcher Schein wofür?

SBF See

Der SBF See gilt auf den Küstengewässern bis 3sm und den Seeschifffahrtsstraßen.

- Der SBF See ist ausschließlich für Boote mit Antriebsmaschine.

- Der SBF See vermittelt, anders als der Binnen, keine Kenntnisse im Segeln.
 

Wer mit einem Motor- / Segelboot + Motor auf See, oder an der Küste fahren/chartern möchte, ist hier richtig! 

SBF See & Binnen

Der größte Unterschied zwischen SBF Binnen und dem SBF See ist das Fahrgebiet.

- Der SBF See gilt auf Küstengewässern (3sm) und den Seeschifffahrtsstraßen.
- Der SBF Binnen gilt im Inland sowie auf den Binnenschifffahrtsstraßen.


Wer mit einem Motor- / Segelboot + Motor
auf See, oder Küste und auf Binnen fahren möchte, ist hier richtig!

SBF Binnen unter Segeln

Der SBF Binnen gilt im Inland sowie auf den Binnenschifffahrtsstraßen.

- Du kannst wählen zwischen unter Segel, oder mit Antriebsmaschine.
- Oder Du wählst beides, unter Segel und mit Antriebsmaschine. 

  

Wer unter Segel oder mit Motor auf Binnen im Inland fahren möchte, der ist hier richtig!

Voraussetzungen:


  • Mindestalter unter Segel 14 Jahre 

       (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)

  • Mindestalter mit Antriebsmaschine (Motor) 16 Jahre 

       (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)


  • „Tauglichkeitsnachweis“ als Nachweis der med. Tauglichkeit

       - ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe)
       - ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen
       - ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). 

Ein durch Prüfung erworbener Sportbootschein ersetzt den Tauglichkeitsnachweis, sofern dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.

  • Gültiger Kfz-Führerschein oder Führungszeugnisses.

       - auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.