Sportbootkurse
Der Sportbootführerschein für See und Binnen ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnen) - und Seeschifffahrtsstraßen (See).
SBF See
Ausbildung Theorie (450,00€)
Theorie See incl. Unterlagen
Navigationsaufgaben
Knotenkunde
MoBo Praxis (60,00€/Std.)
2 - 4 Motorbootstunden
SBF See & Binnen
Ausbildung Theorie (650,00€)
Theorie See & Binnen incl. Unterlagen
Navigationsaufgaben
Knotenkunde
MoBo Praxis (60,00€/Std.)
2 - 4 Motorbootstunden
SBF Binnen
Ausbildung Theorie (250,00€)
Theorie Binnen incl. Unterlagen
Segeln & Antriebsmaschine
Knotenkunde
MoBo Praxis - optional (60,00€/Std.)
2 - 4 Motorbootstunden
Ausbildung Segel Praxis (250,00€)
Segelstunden bis Prüfung
Welcher Schein wofür?
SBF See
Der SBF See gilt auf den Küstengewässern bis 3sm und den Seeschifffahrtsstraßen.
- Der SBF See ist ausschließlich für Boote mit Antriebsmaschine.
- Der SBF See vermittelt, anders als der Binnen, keine Kenntnisse im Segeln.
Wer mit einem Motor- / Segelboot + Motor auf See, oder an der Küste fahren/chartern möchte, ist hier richtig!
SBF See & Binnen
Der größte Unterschied zwischen SBF Binnen und dem SBF See ist das Fahrgebiet.
- Der SBF See gilt auf Küstengewässern (3sm) und den Seeschifffahrtsstraßen.
- Der SBF Binnen gilt im Inland sowie auf den Binnenschifffahrtsstraßen.
Wer mit einem Motor- / Segelboot + Motor
auf See, oder Küste und auf Binnen fahren möchte, ist hier richtig!
SBF Binnen unter Segeln
Der SBF Binnen gilt im Inland sowie auf den Binnenschifffahrtsstraßen.
- Du kannst wählen zwischen unter Segel, oder mit Antriebsmaschine.
- Oder Du wählst beides, unter Segel und mit Antriebsmaschine.
Wer unter Segel oder mit Motor auf Binnen im Inland fahren möchte, der ist hier richtig!
Voraussetzungen:
- Mindestalter unter Segel 14 Jahre
(13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
- Mindestalter mit Antriebsmaschine (Motor) 16 Jahre
(15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
- „Tauglichkeitsnachweis“ als Nachweis der med. Tauglichkeit
- ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe)
- ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen
- ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe).
Ein durch Prüfung erworbener Sportbootschein ersetzt den Tauglichkeitsnachweis, sofern dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
- Gültiger Kfz-Führerschein oder Führungszeugnisses.
- auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.